Gesetzliche Gewährleistung
Für alle Waren, die wir an Verbraucher verkaufen, gilt das gesetzliche Gewährleistungsrecht: mindestens zwei Jahre ab Lieferung. Die Europäische Union hat dafür eine einheitliche Mitteilung festgelegt (Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960), die wir hier vollständig wiedergeben.

Das Wichtigste in Kürze
Verbraucherinnen und Verbraucher können ihre Rechte im Rahmen des gesetzlichen Gewährleistungsrechts geltend machen, wenn die Ware nicht der Beschreibung entspricht oder nicht bestimmungsgemäß funktioniert. Verkäufer haften für jede Vertragswidrigkeit, die zum Zeitpunkt der Lieferung bestand und innerhalb des Gewährleistungszeitraums erkennbar wird. In diesem Fall bieten wir kostenlose Nachbesserung oder kostenlose Ersatzlieferung, in bestimmten Fällen eine Preisminderung oder die vollständige Erstattung des Kaufpreises.
Was ist zu tun, wenn Sie vertragswidrige Ware erhalten?
Melden Sie uns das Problem so bald wie möglich per E-Mail und legen Sie einen Kaufnachweis vor, zum Beispiel die Rechnung oder Bestellbestätigung. Bei Pflanzen hilft uns ein Foto der gelieferten Ware, damit wir schnell entscheiden können.
Weitere Informationen
Unabhängige Informationen zu Ihren Rechten in allen EU-Sprachen finden Sie im Portal „Ihr Europa“ der Europäischen Union: europa.eu/youreurope/garantien. Die vollständigen Regelungen zur Mängelhaftung stehen in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Wir geben keine über das gesetzliche Gewährleistungsrecht hinausgehenden gewerblichen Garantien.
